DIESE SEITE BEFINDET SICH NOCH IM AUFBAU!!!!!!!!!!!!!

                                                  


Selbst wenn ihr Unternehmensnahme und ihre E-Mail-Adresse für Kontaktaufnahmen

genannt sind,darf ein Impressum auf einer solchen "Baustellen -Seite" fehlen.

Die Impressumspflicht laut § 5 Telemediengesetzt( TMG ) greift nähmlich erst,wenn Sie konkrete Informationen zu ihrem Angebot veröffentlichen.

( Landgericht Düsseldorf,5.12.2010,Az. 12 O 312/10 ) .